Mitgliedschaft

Werde Teil der
Panthers

Mädchenfußball auf hohem Niveau — mit einer Beitragsstruktur, die den Betrieb unseres Förderzentrums trägt. Was die Mitgliedschaft kostet, steht auf dieser Seite vollständig.

135 €Jugendliche je SaisonAktiv oder passiv, U11 bis U17
20 €Aufnahmegebühr einmaligEnthält das Welcome-Kit mit Mitgliedsausweis
25 €Förderzentrum je MonatLeistungsgebühr nach § 4, ab U17
215 €Familiendeckel je SaisonAb dem dritten aktiven Familienmitglied

Was kostet es bei uns?

01 · Beitragsrechner

Mitgliedsart, Altersklasse und Eintritt wählen — der Rechner zeigt die erste Zahlung und was danach je Saison anfällt. Er rechnet mit denselben Regeln wie der Aufnahmeantrag.

Mitgliedsart
Altersklasse
Freiwilliger Förderbeitrag möglich · 25 € im Monat

In dieser Altersklasse ist der Förderzentrums-Beitrag freiwillig. Die Teilnahme am Leistungsbereich hängt nicht davon ab.

Eintritt

Voller Saisonbeitrag — Eintritt ab Saisonbeginn am 1. Juli · Saison 2026/2027

Zahlungsart

Das Mandat erteilst du im Aufnahmeantrag. Der Einzug erfolgt jährlich im Voraus, die Leistungsgebühr monatlich.

Erste Zahlung
155 €einmalig fällig
mit der ersten Abbuchung
  • AufnahmegebührEinmalig, § 3 — mit Welcome-Kit und Mitgliedsausweis20 €
  • Grundbeitrag Saison 2026/2027Voller Beitrag · Jugendliche Mitglieder135 €
135 €je Saison ab dem Folgejahr — Grundbeitrag. Keine Aufnahmegebühr mehr.

Beispielrechnung nach der Beitragsordnung, Saison 2025/2026 · 04.02.2026. Verbindlich ist die Beitragsordnung, nicht diese Anzeige. Rücklastschriften kosten nach § 7 zusätzlich 10 € zuzüglich Bankgebühren.

Das Beitragsjahr ist die Saison und beginnt am 1. Juli. Wer zwischen Juli und Dezember eintritt, ist die ganze Saison dabei und zahlt den vollen Grundbeitrag. Ab dem 1. Januar wird die Hälfte fällig. Monatsgenau wird bewusst nicht gerechnet.

Beitragsordnung, Saison 2025/2026 · 04.02.2026

Vier Wege, dabei zu sein

02 · Mitgliedsarten

Der Grundbeitrag richtet sich nach § 2 der Beitragsordnung. Aktiv und passiv kosten gleich viel — die Leistungsgebühr des Förderzentrums fällt nur im Spielbetrieb ab U17 an.

Jugendliche Mitglieder

135 €je Saison
  • Training und Spielbetrieb der eigenen Altersklasse
  • Vereinsausrüstung nach Ausstattungsplan
  • Stimmrecht ab 16 Jahren in der Mitgliederversammlung

Aktiv oder passiv · Förderzentrum ab U17 zubuchbar

Ordentliche Mitglieder

150 €je Saison
  • Frauenbereich, Freizeitsport oder passive Zugehörigkeit
  • Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Zugang zu allen Mitgliederangeboten

Aktiv oder passiv · Förderzentrum ab U17 zubuchbar

Familienmitgliedschaft

215 €je Saison
  • Gedeckelter Grundbeitrag für die ganze Familie
  • Gilt für alle aktiven Mitglieder eines Haushalts
  • Ersparnis gegenüber drei Einzelbeiträgen: 235 €

Ab dem dritten aktiven Familienmitglied · Förderzentrum ab U17 zubuchbar

Fördermitglieder

ab 150 €je Saison
  • Ohne Spielbetrieb, mit Stimmrecht
  • Betrag frei nach oben wählbar
  • Zuwendungsbestätigung auf Wunsch

Frei wählbar, mindestens 150,00 €

Familiendeckel: Ab dem dritten aktiven Familienmitglied zahlt die Familie zusammen 215 € Grundbeitrag je Saison statt drei Einzelbeiträge. Die Leistungsgebühr des Förderzentrums bleibt je Spielerin bestehen.

Was im Beitrag steckt

03 · Leistungen

Unsere Beiträge dienen der Verwirklichung des Satzungszwecks, insbesondere dem Betrieb des Förderzentrums für Mädchenfußball und der Sicherstellung einer Ausbildung auf hohem fußballerischen Niveau.

01

Förderzentrum

Lizenzierte Trainerinnen und Trainer, Videoanalyse und sportpädagogische Begleitung — von der U11 bis in den Frauenbereich.

02

Spielbetrieb

Ligaspiele, Turniere und Leistungsvergleiche auf regionaler und überregionaler Ebene, dazu ein Hallenwinter.

03

Gemeinschaft

Mannschaftsabende, Trainingslager, Elternabende. Eine Fußballfamilie, in der niemand allein am Rand steht.

04

Sozialer Auftrag

Beiträge können auf begründeten Antrag gestundet, reduziert oder ganz erlassen werden — vertraulich und ohne Folgen für den Kaderplatz.

So läuft die Aufnahme

04 · Ablauf

Vom ersten Probetraining bis zur Spielberechtigung. Der Antrag selbst dauert etwa drei Minuten.

Vor dem Antrag

Probetraining

Kostenlos und unverbindlich, so oft wie nötig. Erst wenn es passt, geht es weiter — Turnschuhe reichen für den Anfang.

Schritt 1

Antrag ausfüllen

Mitgliedsart, Altersklasse, Eintrittsdatum und Zahlungsart. Der Rechner im Antrag zeigt die erste Zahlung, bevor du absendest.

Schritt 2

Eingang und Prüfung

Die Eingangsbestätigung kommt sofort per Mail. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in der nächsten Sitzung.

Schritt 3

Willkommen

Mit der Aufnahmebestätigung kommen Mitgliedsausweis und Welcome-Kit, die Spielberechtigung beantragt der Verein beim Verband.

Geld darf nicht der Grund sein

05 · Sozialklausel

Wenn das Geld knapp ist

Kein Kind soll wegen des Beitrags am Rand stehen.

Der Verein bekennt sich in § 5 Abs. 2 der Beitragsordnung zu seinem sozialen Auftrag. Auf begründeten Antrag kann der Vorstand Beiträge stunden, reduzieren oder ganz erlassen.

Die Anfrage läuft vertraulich beim Vorstand — nicht über das Trainerteam. Sie hat keine Auswirkung auf Spielzeit, Kaderplatz oder Trainingsgruppe.

  • Ein Satz per Mail genügt, ein Nachweis wie der Bürgergeld-Bescheid hilft bei der Einordnung.
  • Möglich sind Stundung, Ratenzahlung, Reduzierung und vollständiger Erlass.
  • Ausrüstung, Fahrten und Trainingslager trägt bei Bedarf Panthers hilft.

Die Beitragsordnung im Wortlaut

06 · Beitragsordnung

Neun Paragrafen, beschlossen für die Saison 2025/2026. Zum Aufklappen — hier steht, was gilt.

§ 1Grundsatz und Zweck

(1) Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen gemäß § 8 der Satzung.

(2) Die Beiträge dienen der Verwirklichung des Satzungszwecks, insbesondere dem Betrieb des Förderzentrums für Mädchenfußball und der Sicherstellung einer Ausbildung auf hohem fußballerischen Niveau.

§ 2Mitgliedsarten und Grundbeiträge

Der FC Panthers unterscheidet nach der Beitragsstruktur folgende Kategorien:

1. Ordentliche Mitglieder (Aktiv/Passiv) – 150,00 € jährlich

2. Jugendliche Mitglieder (Aktiv/Passiv) – 135,00 € jährlich

3. Familienmitgliedschaft – 215,00 € jährlich

4. Fördermitglieder – frei wählbar, mindestens 150,00 € jährlich

§ 3Aufnahmegebühr

(1) Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.

(2) Diese beträgt für aktive Mitglieder 20,00 € und für passive Mitglieder 20,00 €. In der Gebühr ist das erste offizielle „Panthers-Welcome-Kit“ inkl. Mitgliedsausweis enthalten.

§ 4Leistungsgebühr (Mädchenfußball-Förderzentrum)

Um den hohen Standard des Förderzentrums (lizenzierte Trainer, Videoanalyse, sportpädagogische Begleitung) zu gewährleisten, wird für Spielerinnen im Leistungsbereich eine zusätzliche monatliche Gebühr erhoben:

1. Förderzentrum-Beitrag: Zusätzlich zum Grundbeitrag werden 25,00 € monatlich fällig.

2. Ausrüstungspauschale: Einmal jährlich (zu Saisonbeginn) für das verbindliche Trainingsset & Teamset (Ausrüstung mit Vereinsbranding).

§ 5Ermäßigungen und Sozialklausel

(1) Familienrabatt: Ab dem dritten aktiven Familienmitglied reduziert sich der Grundbeitrag des Jahresbeitrags auf insgesamt 215,00 € jährlich für die Familie.

(2) Soziale Härtefälle: Der Verein bekennt sich zu seinem sozialen Auftrag. Auf begründeten Antrag (z. B. Bürgergeld-Bescheid, Schüler/Studenten) kann der Vorstand Beiträge stunden, reduzieren oder ganz erlassen.

§ 6Zahlungsweise und Fälligkeit

(1) Bringschuld und Mitwirkungspflicht – Die Mitgliedsbeiträge, Leistungsgebühren sowie etwaige Umlagen sind Bringschulden. Es obliegt dem Mitglied (bzw. dessen gesetzlichem Vertreter), die rechtzeitige Zahlung an den Verein sicherzustellen. Änderungen der Bankverbindung oder des Zahlungsstatus sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich oder über das vereinseigene Mitgliederportal mitzuteilen.

(2) Zugelassene Zahlungsmittel – Die Entrichtung der Beiträge und Gebühren erfolgt primär über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Alternativ stehen zur Verfügung: Überweisung (als Vorauszahlung für den gewählten Zahlungszeitraum) sowie Zahlung über verfügbare elektronische Zahlungssysteme des Vereins (z. B. PayPal, Kreditkarte). Der Verein behält sich vor, für manuelle Bearbeitungsaufwände bei Überweisungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

(3) Zahlungsrhythmus der Grundbeiträge – Der Einzug erfolgt nach Wahl des Mitglieds halbjährlich im Voraus (zum 01.01. und 01.07.) oder jährlich im Voraus (zum 01.01., bei Eintritt anteilig für das Restjahr).

(4) Zahlungsmodus der Leistungsgebühren – Die Leistungsgebühren für das Förderzentrum werden grundsätzlich monatlich zum 1. Werktag eines Monats fällig, um eine laufende Finanzierung des hochfrequenten Trainingsbetriebs zu gewährleisten. Auf Wunsch können sie ebenfalls halbjährlich oder jährlich im Voraus entrichtet werden; bei jährlicher Vorauszahlung kann der Vorstand einen Rabatt (Skonto) von bis zu 5 % gewähren.

(5) Besonderheiten bei unterjährigem Eintritt – Bei einem Eintritt während eines laufenden Zahlungszeitraums werden die Beiträge und Gebühren zeitanteilig ab dem Monat des Eintritts berechnet und mit der ersten fälligen Abbuchung eingezogen.

§ 7Mahnwesen und Säumnisfolgen

(1) Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, werden die anfallenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € erhoben.

(2) Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kann das Mitglied gemäß § 18 der Satzung vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.

§ 8Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens 30.09. beim Vorstand eingegangen sein. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht.

§ 9Beitragsanpassung (Dynamisierungsklausel)

(1) Anpassungsvorbehalt – Um die wirtschaftliche Stabilität des Vereins und die hohe Qualität des Ausbildungsbetriebs im Förderzentrum dauerhaft zu sichern, kann der Vorstand eine Anpassung der Grundbeiträge und Leistungsgebühren beschließen.

(2) Umfang der Anpassung – Der Vorstand ist ermächtigt, die Beiträge und Gebühren jährlich um bis zu 10 % gegenüber dem Vorjahr anzuheben, sofern dies aufgrund nachweislich gestiegener Sach- oder Personalkosten (z. B. Erhöhung der Verbandsabgaben, Energiekosten, Tarifanpassungen für Personal) erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung bedarf weiterhin eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

(3) Bekanntgabe und Wirksamkeit – Eine Beitragsanpassung durch den Vorstand muss den Mitgliedern spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Zahlungszeitraums in Textform (per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Vereinswebseite) bekannt gegeben werden. Die Anpassung wird zum ersten Einzugstermin des darauffolgenden Kalenderjahres bzw. Halbjahres wirksam.

(4) Sonderkündigungsrecht – Im Falle einer Beitragsanpassung nach Absatz 2 steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung wirksam.

Häufige Fragen

07 · Fragen
Was kostet die Mitgliedschaft im ersten Jahr?

Eine jugendliche Mitgliedschaft in der U11 mit Eintritt zum Saisonbeginn: 135 € Grundbeitrag plus 20 € Aufnahmegebühr, zusammen 155 €. In der U17 kommt die Leistungsgebühr des Förderzentrums von 25 € monatlich dazu; die erste Monatsrate wird mit der ersten Abbuchung fällig, macht 180 €.

Warum kostet die U17 mehr als die U11?

Ab U17 läuft der Leistungsbereich: lizenzierte Trainerinnen und Trainer, Videoanalyse und sportpädagogische Begleitung. Dafür erhebt § 4 der Beitragsordnung eine Leistungsgebühr von 25 € im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen aktiv und passiv?

Aktiv heißt Spielbetrieb: Training, Spiele, Turniere. Passiv heißt Zugehörigkeit ohne Spielbetrieb — gleiche Stimme in der Mitgliederversammlung, gleicher Grundbeitrag, kein Training und keine Leistungsgebühr.

Ich trete mitten in der Saison ein. Zahle ich voll?

Das Beitragsjahr ist die Saison und beginnt am 1. Juli. Wer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eintritt, ist die ganze Saison dabei und zahlt den vollen Grundbeitrag. Wer ab dem 1. Januar einsteigt, zahlt die Hälfte. Es wird bewusst nicht monatsgenau gerechnet.

Wie funktioniert die Familienmitgliedschaft?

Ab dem dritten aktiven Familienmitglied reduziert sich der Grundbeitrag der Familie auf insgesamt 215 € im Jahr nach § 5 Abs. 1. Gegenüber drei Einzelbeiträgen von je 150 € sind das 235 € weniger. Die Leistungsgebühr des Förderzentrums fällt je Spielerin weiter an.

Muss ich meine IBAN angeben?

Nein. Bei der Zahlungsart Überweisung verschwindet das Mandat aus dem Formular und du erhältst nach der Aufnahmebestätigung eine Rechnung. Wer das Mandat erteilt: Die IBAN wird verschlüsselt gespeichert, im Backend sind nur die letzten vier Stellen sichtbar.

Kann ich kündigen, wenn es nicht passt?

Der Austritt ist nach § 8 zum 31. Dezember eines Jahres möglich, die Kündigung muss schriftlich bis spätestens 30. September vorliegen. Wer unsicher ist, kommt vorher zum kostenlosen und unverbindlichen Probetraining.

Was, wenn wir den Beitrag nicht aufbringen können?

§ 5 Abs. 2 erlaubt Stundung, Reduzierung und vollständigen Erlass auf begründeten Antrag. Die Anfrage läuft vertraulich beim Vorstand und hat keine Auswirkung auf Spielzeit oder Kaderplatz. Für Ausrüstung, Fahrten und Trainingslager gibt es zusätzlich Panthers hilft.

Nächster Schritt

Der erste Schritt kostet nichts

Komm zum Probetraining, sieh dir die Mannschaft an und entscheide danach. Wenn es passt, dauert der Antrag drei Minuten.