WERDE TEIL DER PANTHERS
Mädchenfußball auf hohem Niveau – mit einer Beitragsstruktur, die den Betrieb unseres Förderzentrums trägt.
JETZT MITGLIED WERDENDEINE VORTEILE
Unsere Beiträge dienen der Verwirklichung des Satzungszwecks, insbesondere dem Betrieb des Förderzentrums für Mädchenfußball und der Sicherstellung einer Ausbildung auf hohem fußballerischen Niveau.
Förderzentrum
Lizenzierte Trainerinnen und Trainer, Videoanalyse und sportpädagogische Begleitung.
Gemeinschaft
Eine starke Fußballfamilie mit Teamgeist und Zusammenhalt.
Spielbetrieb
Ligaspiele, Turniere und Leistungsvergleiche auf regionaler und überregionaler Ebene.
Sozialer Auftrag
Auf begründeten Antrag können Beiträge gestundet, reduziert oder erlassen werden.
MITGLIEDSBEITRÄGE
Gültig ab: Saison 2025/2026 · 04.02.2026
Einmalig, inkl. Panthers-Welcome-Kit und Mitgliedsausweis (§ 3)
Leistungsgebühr zusätzlich zum Grundbeitrag (§ 4)
Ab dem dritten aktiven Familienmitglied gesamt (§ 5)
Zahlung per SEPA-Lastschrift
Wir empfehlen den Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift. Erteile uns das Mandat direkt im Aufnahmeantrag – die Beiträge werden dann gemäß § 6 der Beitragsordnung automatisch eingezogen.
- Grundbeiträge halbjährlich (01.01. und 01.07.) oder jährlich (01.01.) im Voraus
- Leistungsgebühren monatlich zum 1. Werktag – auf Wunsch auch im Voraus, mit bis zu 5 % Skonto bei jährlicher Zahlung
- Bei unterjährigem Eintritt wird zeitanteilig ab dem Eintrittsmonat berechnet
Deine Bankverbindung wird verschlüsselt übertragen und gespeichert. Im Vereinsbackend sind nur die letzten vier Stellen sichtbar.
BEITRAGSORDNUNG
Gültig ab: Saison 2025/2026 · 04.02.2026
§ 1 Grundsatz und Zweck
(1) Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen gemäß § 8 der Satzung.
(2) Die Beiträge dienen der Verwirklichung des Satzungszwecks, insbesondere dem Betrieb des Förderzentrums für Mädchenfußball und der Sicherstellung einer Ausbildung auf hohem fußballerischen Niveau.
§ 2 Mitgliedsarten und Grundbeiträge
Der FC Panthers unterscheidet nach der Beitragsstruktur folgende Kategorien:
1. Ordentliche Mitglieder (Aktiv/Passiv) – 150,00 € jährlich
2. Jugendliche Mitglieder (Aktiv/Passiv) – 135,00 € jährlich
3. Familienmitgliedschaft – 215,00 € jährlich
4. Fördermitglieder – frei wählbar, mindestens 150,00 € jährlich
§ 3 Aufnahmegebühr
(1) Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.
(2) Diese beträgt für aktive Mitglieder 20,00 € und für passive Mitglieder 20,00 €. In der Gebühr ist das erste offizielle „Panthers-Welcome-Kit“ inkl. Mitgliedsausweis enthalten.
§ 4 Leistungsgebühr (Mädchenfußball-Förderzentrum)
Um den hohen Standard des Förderzentrums (lizenzierte Trainer, Videoanalyse, sportpädagogische Begleitung) zu gewährleisten, wird für Spielerinnen im Leistungsbereich eine zusätzliche monatliche Gebühr erhoben:
1. Förderzentrum-Beitrag: Zusätzlich zum Grundbeitrag werden 25,00 € monatlich fällig.
2. Ausrüstungspauschale: Einmal jährlich (zu Saisonbeginn) für das verbindliche Trainingsset & Teamset (Ausrüstung mit Vereinsbranding).
§ 5 Ermäßigungen und Sozialklausel
(1) Familienrabatt: Ab dem dritten aktiven Familienmitglied reduziert sich der Grundbeitrag des Jahresbeitrags auf insgesamt 215,00 € jährlich für die Familie.
(2) Soziale Härtefälle: Der Verein bekennt sich zu seinem sozialen Auftrag. Auf begründeten Antrag (z. B. Bürgergeld-Bescheid, Schüler/Studenten) kann der Vorstand Beiträge stunden, reduzieren oder ganz erlassen.
§ 6 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) Bringschuld und Mitwirkungspflicht – Die Mitgliedsbeiträge, Leistungsgebühren sowie etwaige Umlagen sind Bringschulden. Es obliegt dem Mitglied (bzw. dessen gesetzlichem Vertreter), die rechtzeitige Zahlung an den Verein sicherzustellen. Änderungen der Bankverbindung oder des Zahlungsstatus sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich oder über das vereinseigene Mitgliederportal mitzuteilen.
(2) Zugelassene Zahlungsmittel – Die Entrichtung der Beiträge und Gebühren erfolgt primär über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Alternativ stehen zur Verfügung: Überweisung (als Vorauszahlung für den gewählten Zahlungszeitraum) sowie Zahlung über verfügbare elektronische Zahlungssysteme des Vereins (z. B. PayPal, Kreditkarte). Der Verein behält sich vor, für manuelle Bearbeitungsaufwände bei Überweisungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.
(3) Zahlungsrhythmus der Grundbeiträge – Der Einzug erfolgt nach Wahl des Mitglieds halbjährlich im Voraus (zum 01.01. und 01.07.) oder jährlich im Voraus (zum 01.01., bei Eintritt anteilig für das Restjahr).
(4) Zahlungsmodus der Leistungsgebühren – Die Leistungsgebühren für das Förderzentrum werden grundsätzlich monatlich zum 1. Werktag eines Monats fällig, um eine laufende Finanzierung des hochfrequenten Trainingsbetriebs zu gewährleisten. Auf Wunsch können sie ebenfalls halbjährlich oder jährlich im Voraus entrichtet werden; bei jährlicher Vorauszahlung kann der Vorstand einen Rabatt (Skonto) von bis zu 5 % gewähren.
(5) Besonderheiten bei unterjährigem Eintritt – Bei einem Eintritt während eines laufenden Zahlungszeitraums werden die Beiträge und Gebühren zeitanteilig ab dem Monat des Eintritts berechnet und mit der ersten fälligen Abbuchung eingezogen.
§ 7 Mahnwesen und Säumnisfolgen
(1) Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, werden die anfallenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € erhoben.
(2) Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kann das Mitglied gemäß § 18 der Satzung vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens 30.09. beim Vorstand eingegangen sein. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht.
§ 9 Beitragsanpassung (Dynamisierungsklausel)
(1) Anpassungsvorbehalt – Um die wirtschaftliche Stabilität des Vereins und die hohe Qualität des Ausbildungsbetriebs im Förderzentrum dauerhaft zu sichern, kann der Vorstand eine Anpassung der Grundbeiträge und Leistungsgebühren beschließen.
(2) Umfang der Anpassung – Der Vorstand ist ermächtigt, die Beiträge und Gebühren jährlich um bis zu 10 % gegenüber dem Vorjahr anzuheben, sofern dies aufgrund nachweislich gestiegener Sach- oder Personalkosten (z. B. Erhöhung der Verbandsabgaben, Energiekosten, Tarifanpassungen für Personal) erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung bedarf weiterhin eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
(3) Bekanntgabe und Wirksamkeit – Eine Beitragsanpassung durch den Vorstand muss den Mitgliedern spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Zahlungszeitraums in Textform (per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Vereinswebseite) bekannt gegeben werden. Die Anpassung wird zum ersten Einzugstermin des darauffolgenden Kalenderjahres bzw. Halbjahres wirksam.
(4) Sonderkündigungsrecht – Im Falle einer Beitragsanpassung nach Absatz 2 steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung wirksam.
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