Verein · Rechtsgrundlagen

Satzung
und Ordnungen

Die Regeln, nach denen der FC Panthers arbeitet — vollständig im Wortlaut, zum Aufklappen, mit einer Kurzfassung je Paragraph. Dazu Beitragsordnung, alle weiteren Ordnungen und die Formulare rund um die Mitgliedschaft.

22Paragraphen
04.02.2026Beschlossen in Herrenberg
VR 727671Amtsgerichts Stuttgart
3/4Mehrheit für Änderungen

Die Satzung im Wortlaut

01 · Satzung

22 Paragraphen zum Aufklappen. Über jedem Wortlaut steht eine Kurzfassung in einfachen Worten; Verweise auf andere Paragraphen springen direkt dorthin.

PDFA4 · Druckfassung
Satzung des FC Panthers · Fassung vom 04.02.2026

Satzung des FC Panthers · Fassung vom 04.02.2026

Satzung des FC Panthers · Fassung vom 04.02.2026

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Beitragsordnung

02 · Beitragsordnung

Beiträge, Aufnahmegebühr, Leistungsgebühr des Förderzentrums und Zahlungsweise. Beschlossen von der Gründungsversammlung, nicht Teil der Satzung (§ 8 Abs. 2).

PDFA4 · 9 Paragraphen
§ 1Grundsatz und Zweck

(1) Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen gemäß § 8 der Satzung.

(2) Die Beiträge dienen der Verwirklichung des Satzungszwecks, insbesondere dem Betrieb des Förderzentrums für Mädchenfußball und der Sicherstellung einer Ausbildung auf hohem fußballerischen Niveau.

§ 2Mitgliedsarten und Grundbeiträge

Der FC Panthers unterscheidet nach der Beitragsstruktur folgende Kategorien:

1. Ordentliche Mitglieder (Aktiv/Passiv) – 150,00 € jährlich

2. Jugendliche Mitglieder (Aktiv/Passiv) – 135,00 € jährlich

3. Familienmitgliedschaft – 215,00 € jährlich

4. Fördermitglieder – frei wählbar, mindestens 150,00 € jährlich

§ 3Aufnahmegebühr

(1) Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.

(2) Diese beträgt für aktive Mitglieder 20,00 € und für passive Mitglieder 20,00 €. In der Gebühr ist das erste offizielle „Panthers-Welcome-Kit“ inkl. Mitgliedsausweis enthalten.

§ 4Leistungsgebühr (Mädchenfußball-Förderzentrum)

Um den hohen Standard des Förderzentrums (lizenzierte Trainer, Videoanalyse, sportpädagogische Begleitung) zu gewährleisten, wird für Spielerinnen im Leistungsbereich eine zusätzliche monatliche Gebühr erhoben:

1. Förderzentrum-Beitrag: Zusätzlich zum Grundbeitrag werden 25,00 € monatlich fällig.

2. Ausrüstungspauschale: Einmal jährlich (zu Saisonbeginn) für das verbindliche Trainingsset & Teamset (Ausrüstung mit Vereinsbranding).

§ 5Ermäßigungen und Sozialklausel

(1) Familienrabatt: Ab dem dritten aktiven Familienmitglied reduziert sich der Grundbeitrag des Jahresbeitrags auf insgesamt 215,00 € jährlich für die Familie.

(2) Soziale Härtefälle: Der Verein bekennt sich zu seinem sozialen Auftrag. Auf begründeten Antrag (z. B. Bürgergeld-Bescheid, Schüler/Studenten) kann der Vorstand Beiträge stunden, reduzieren oder ganz erlassen.

§ 6Zahlungsweise und Fälligkeit

(1) Bringschuld und Mitwirkungspflicht – Die Mitgliedsbeiträge, Leistungsgebühren sowie etwaige Umlagen sind Bringschulden. Es obliegt dem Mitglied (bzw. dessen gesetzlichem Vertreter), die rechtzeitige Zahlung an den Verein sicherzustellen. Änderungen der Bankverbindung oder des Zahlungsstatus sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich oder über das vereinseigene Mitgliederportal mitzuteilen.

(2) Zugelassene Zahlungsmittel – Die Entrichtung der Beiträge und Gebühren erfolgt primär über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Alternativ stehen zur Verfügung: Überweisung (als Vorauszahlung für den gewählten Zahlungszeitraum) sowie Zahlung über verfügbare elektronische Zahlungssysteme des Vereins (z. B. PayPal, Kreditkarte). Der Verein behält sich vor, für manuelle Bearbeitungsaufwände bei Überweisungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

(3) Zahlungsrhythmus der Grundbeiträge – Der Einzug erfolgt nach Wahl des Mitglieds halbjährlich im Voraus (zum 01.01. und 01.07.) oder jährlich im Voraus (zum 01.01., bei Eintritt anteilig für das Restjahr).

(4) Zahlungsmodus der Leistungsgebühren – Die Leistungsgebühren für das Förderzentrum werden grundsätzlich monatlich zum 1. Werktag eines Monats fällig, um eine laufende Finanzierung des hochfrequenten Trainingsbetriebs zu gewährleisten. Auf Wunsch können sie ebenfalls halbjährlich oder jährlich im Voraus entrichtet werden; bei jährlicher Vorauszahlung kann der Vorstand einen Rabatt (Skonto) von bis zu 5 % gewähren.

(5) Besonderheiten bei unterjährigem Eintritt – Bei einem Eintritt während eines laufenden Zahlungszeitraums werden die Beiträge und Gebühren zeitanteilig ab dem Monat des Eintritts berechnet und mit der ersten fälligen Abbuchung eingezogen.

§ 7Mahnwesen und Säumnisfolgen

(1) Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, werden die anfallenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € erhoben.

(2) Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kann das Mitglied gemäß § 18 der Satzung vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.

§ 8Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens 30.09. beim Vorstand eingegangen sein. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht.

§ 9Beitragsanpassung (Dynamisierungsklausel)

(1) Anpassungsvorbehalt – Um die wirtschaftliche Stabilität des Vereins und die hohe Qualität des Ausbildungsbetriebs im Förderzentrum dauerhaft zu sichern, kann der Vorstand eine Anpassung der Grundbeiträge und Leistungsgebühren beschließen.

(2) Umfang der Anpassung – Der Vorstand ist ermächtigt, die Beiträge und Gebühren jährlich um bis zu 10 % gegenüber dem Vorjahr anzuheben, sofern dies aufgrund nachweislich gestiegener Sach- oder Personalkosten (z. B. Erhöhung der Verbandsabgaben, Energiekosten, Tarifanpassungen für Personal) erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung bedarf weiterhin eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

(3) Bekanntgabe und Wirksamkeit – Eine Beitragsanpassung durch den Vorstand muss den Mitgliedern spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Zahlungszeitraums in Textform (per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Vereinswebseite) bekannt gegeben werden. Die Anpassung wird zum ersten Einzugstermin des darauffolgenden Kalenderjahres bzw. Halbjahres wirksam.

(4) Sonderkündigungsrecht – Im Falle einer Beitragsanpassung nach Absatz 2 steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung wirksam.

Beiträge selbst ausrechnen: Beitragsrechner auf der Seite Mitgliedschaft

Ordnungen und Richtlinien

03 · Ordnungen

Die Satzung erlaubt ergänzende Ordnungen (§ 17). Sie sind für alle Mitglieder verbindlich, gehen der Satzung aber nie vor. Was noch in Arbeit ist, steht hier mit Status.

In Kraftseit 04.02.2026

Beitrags- und Finanzordnung

Beiträge, Aufnahmegebühr, Leistungsgebühr Förderzentrum, Zahlungsweise, Mahnwesen.

Beschließt
Mitgliederversammlung
Grundlage
§ 8, § 17
In Kraftseit 04.02.2026

Ausstattungsordnung

Anlage 11 zur Satzung: Pflichtausstattung, Ausgabe, Pflege, Rückgabe und Eigenbeteiligung bei Weggang während der Saison. Gilt 2025–2028.

Beschließt
Mitgliederversammlung
Grundlage
§ 8, § 17
In Arbeit

Jugendordnung

Jugendtag, Wahl der Jugendvertretung, Mitbestimmung unter 18.

Beschließt
Mitgliederversammlung
Grundlage
§ 15, § 17
In Arbeit

Schutzkonzept Kinderschutz

Prävention, Meldewege, Führungszeugnisse.

Beschließt
Vorstand
Grundlage
§ 15
In Arbeit

Disziplinarordnung

Katalog der Verfehlungen, Strafmaße, Verfahrensablauf.

Beschließt
Vorstand
Grundlage
§ 18
In Arbeit

Ehrenordnung

Ehrungen und Voraussetzungen der Ehrenmitgliedschaft.

Beschließt
Vorstand
Grundlage
§ 17
In Arbeit

Nutzungs- und Hausordnung

Sportstätten, Kabinen, Förderzentrum, Vereinsausrüstung.

Beschließt
Vorstand
Grundlage
§ 17
In Arbeit

Geschäftsordnung des Vorstands

Ressorts, Sitzungen, Zusammenarbeit im Vorstand.

Beschließt
Vorstand
Grundlage
§ 17
In Arbeit

Design-Richtlinie Wappen

Form und Verwendung von Wappen und Vereinsfarben.

Beschließt
Vorstand
Grundlage
§ 5

Änderungsverlauf

05 · Fassungen

Jede Fassung mit Datum. Ändert die Mitgliederversammlung die Satzung, steht der Beschluss hier, bevor die neue Fassung eingetragen ist.

  1. 04.02.2026
    Gründungsversammlung in HerrenbergAktuelle Fassung

    Satzung beraten und von den Gründungsmitgliedern beschlossen, zugleich die Beitragsordnung.

  2. —
    Redaktionelle Änderungen nach § 22 Abs. 3

    Bisher keine. Änderungen auf Verlangen von Registergericht oder Finanzamt stehen hier mit Datum.

Häufige Fragen zur Satzung

06 · Fragen
Welche Fassung gilt?

Die hier abgebildete Fassung vom 04.02.2026. Rechtlich maßgeblich ist immer die beim Amtsgericht Stuttgart eingetragene Fassung. Ändert sich etwas, steht es mit Datum im Änderungsverlauf.

Ist die Kurzfassung verbindlich?

Nein. Sie erklärt jeden Paragraphen in einfachen Worten. Verbindlich ist nur der Wortlaut darunter.

Wer darf in der Mitgliederversammlung abstimmen?

Ordentliche Mitglieder ab 18, die seit mindestens zwölf Monaten Mitglied sind (§ 7 Abs. 2), und Ehrenmitglieder. Fördermitglieder dürfen mitreden, aber nicht abstimmen. Für Mitglieder unter 18 gilt die Jugendordnung.

Wie trete ich aus?

Schriftlich per Brief oder E-Mail an den Vorstand. Der Austritt wirkt zum 31. Dezember, die Kündigung muss bis 30. September eingegangen sein (§ 9 Abs. 2).

Was, wenn wir den Beitrag nicht aufbringen können?

Dann stellen Sie einen kurzen Antrag beim Vorstand. Er kann Beiträge erlassen, stunden oder ermäßigen und entscheidet vertraulich (§ 8 Abs. 3). Das Trainerteam erfährt davon nichts.

Werden Fotos meiner Tochter veröffentlicht?

Nur mit Ihrer Einwilligung, die Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen können (§ 20 Abs. 3). Namen in Ergebnissen und Spielberichten sind nach § 20 Abs. 2 erlaubt.

Wie wird die Satzung geändert?

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 11 Abs. 4). Nur rein formale Änderungen für Registergericht oder Finanzamt darf der Vorstand allein vornehmen (§ 22 Abs. 3).

Fassung der Gründungsversammlung vom 04.02.2026 · Seite zuletzt geprüft am 23.10.2026

Fragen zur Satzung

Der Vorstand antwortet

Unklar, was ein Paragraph für Sie bedeutet? Schreiben Sie uns. Anträge an die Mitgliederversammlung nehmen wir ebenfalls über diese Adresse entgegen.